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Rehasport (§64)

Rehasport (§64)

Rehasport (§64)

Werde Macher*in und biete Rehakurse in deinem Verein an!

Der Rehabilitationssport nach §64 SGB IV hat zum Ziel die Gesundheit von Menschen durch Bewegung, Spiel und Sport zu verbessern.
Als Übungsleitung im Rehasport förderst du gemeinsam mit der Gruppe die jeweilige Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit und die Motivation zum langfristigen Sporttreiben.
Mit einer Übungsleiter*in B-Lizenz Rehabilitation leitest du Angebote, die von Krankenkassen zu 100% refinanziert werden und von Ärtz*innen verordnet werden.