
FAQ
Fortbildungslehrgänge zur Verlängerung Ihrer Lizenz werden in der Regel von der Sportorganisation angeboten, bei der Sie auch Ihre Ausbildung absolviert haben.
Sofern Ihre Lizenz von einem Landesfachverband ausgestellt wurde (z. B. dem Hessischen Judoverband), können Sie bei einem Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland selbstverständlich auch die Fortbildungsveranstaltungen des dortigen Landesfachverbands (z. B. Niedersächsischer Judoverband) besuchen.
Die Ausbildung erfolgt nach den Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und wird durch qualifizierte Lehrkräfte durchgeführt. Dadurch erwerben Sie die nötige Sicherheit, um ein sportliches Vereinsangebot fachgerecht anzuleiten, und erhalten zugleich Anerkennung und Bestätigung für Ihr Engagement.
Das vierstufige Lizenzsystem ermöglicht es Ihnen, sich schrittweise weiter zu qualifizieren – bis hin zum höchsten Ausbildungsabschluss: Diplom-Trainer*in.
Da die DOSB-Mitgliedsverbände gemeinnützig organisiert sind, sind die Ausbildungskosten im Vergleich zu kommerziellen Bildungsanbietern im Sportbereich deutlich geringer.
Lizenzen des DOSB genießen eine hohe Anerkennung im organisierten Sport. Auch im Bereich der öffentlichen Förderung wird die Qualität dieser Ausbildungen geschätzt: Vereine haben die Möglichkeit, für Engagierte mit gültiger DOSB-Lizenz Fördermittel (z. B. aus öffentlichen Töpfen) zu beantragen.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Fachverband, bei dem Sie eine Anerkennung beantragen möchten.
Dort wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine Anerkennung Ihrer bisherigen Qualifikation möglich ist.
Dies gilt auch für andere Ausbildungsabschlüsse, wie etwa ein abgeschlossenes Sportstudium oder vergleichbare Qualifikationen.
Die Ausbildung auf der 1. Lizenzstufe (C) umfasst mindestens 120 Lerneinheiten und bildet den Einstieg in das DOSB-Lizenzsystem.
Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre – einzelne Ausbildungsträger können jedoch ein höheres Einstiegsalter festlegen. Eine Mitgliedschaft in einem Sportverein ist grundsätzlich erforderlich. Zusätzlich können weitere Zulassungsvoraussetzungen durch den jeweiligen Sportverband bestehen.
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei dem Verband, bei dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren möchten.
Da die Sportverbände als gemeinnützige Organisationen agieren und keine kommerziellen Interessen verfolgen, sind die Lehrgänge in der Regel mit sozial verträglichen Teilnahmegebühren verbunden. Die konkreten Kosten können je nach Sportart und Ausbildungsträger variieren und sind in den jeweiligen Bildungsprogrammen veröffentlicht.
Für die Zulassung zur Ausbildung auf der 1. Lizenzstufe (C) gelten bestimmte Voraussetzungen, die im Vorfeld erfüllt sein müssen.
Anmeldungen können bereits ab dem 15. Lebensjahr entgegengenommen werden, sofern das 16. Lebensjahr bei Ausbildungsbeginn vollendet ist.
Bitte beachten Sie, dass weitere Kriterien – etwa zur Vereinsmitgliedschaft oder zu sportartspezifischen Vorkenntnissen – vom jeweiligen Sportverband festgelegt werden können.
Lizenzen der 1. und 2. Lizenzstufe sind in der Regel vier Jahre gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss eine Verlängerung durch eine Fortbildung mit mindestens 15 Lerneinheiten (LE) erfolgen.
Das Ablaufdatum Ihrer Lizenz können Sie jederzeit in Ihrem Sportkonto einsehen.
Der Landessportbund NRW bietet gemeinsam mit seinen Verbundpartnern sowohl digitale als auch Präsenzlehrgänge zur Verlängerung Ihrer Lizenz an.
Die Gültigkeit deiner Lizenz richtet sich nach den Rahmenrichtlinien für Qualifizierung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Eine gültige Lizenz wird um vier Jahre ab dem letzten Tag der Fortbildung verlängert – abzüglich eines Tages.
Für Lizenzen im Bereich Sport in der Rehabilitation mit dem Profil „Sport in Herzgruppen“ oder „Innere Medizin“ beträgt die Verlängerungsdauer zwei Jahre minus einen Tag.
Sofern sich Ihre Lizenz im ersten Ablaufjahr befindet, wird sie nach dem Erwerb von 15 Lizenzpunkten (entspricht 15 Lerneinheiten) rückwirkend um vier Jahre minus einen Tag, ausgehend von der letzten Gültigkeit, verlängert.
Befindet sich Ihre Lizenz im zweiten oder dritten Ablaufjahr, wird sie nach dem Erwerb von 30 Lizenzpunkten vom letzten Tag der Fortbildung an um vier Jahre minus einen Tag verlängert.
Im Falle einer Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier oder fünf Jahre, ist der Erwerb von 45 Lizenzpunkten erforderlich. Auch hier erfolgt die Verlängerung vom letzten Fortbildungstag aus um vier Jahre minus einen Tag.
Bei einer Überschreitung von mehr als fünf Jahren ist eine Verlängerung nicht mehr möglich – in diesem Fall muss die gesamte Ausbildung erneut absolviert werden.
Der Einstieg in die Ausbildung zur Übungsleiter*in erfolgt auf der 1. Lizenzstufe (C). Die Ausbildung beginnt entweder mit dem ÜL-C Basismodul oder mit einem Wahlmodul der Themenwelt. Sobald Sie 120 Lerneinheiten (LE) absolviert haben, erhalten Sie die DOSB-C Lizenz im Breitensport.
Geeignete Lehrgänge finden Sie auf diesem Portal unter Deine Möglichkeiten.
Für den Gesundheitssport stehen Ihnen zwei spezialisierte Ausbildungsgänge zur Verfügung:
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Übungsleiter*in B „Sport in der Prävention“
→ Qualifizierung für den Präventionssport -
Übungsleiter*in B „Sport in der Rehabilitation“
→ Qualifizierung für den Rehabilitationssport
In beiden Ausbildungsgängen können Sie sich in bestimmten Profilen spezialisieren – zum Beispiel in den Bereichen Orthopädie, Innere Medizin/Herzsport, Stressbewältigung oder Bewegung im Alter.
Zulassungsvoraussetzung ist eine gültige DOSB-Lizenz auf der 1. Lizenzstufe (C).
Der Landessportbund NRW bietet eine zweistufige Ausbildung zur/zum Vereinsmanager*in an. Diese Qualifizierung ist eine optimale Vorbereitung und Begleitung für Aufgaben im Vereinsvorstand – unabhängig vom konkreten Amt.
Weitere Informationen:
-
Die Ausbildung wird auch von den meisten anderen Landessportbünden angeboten.
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Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung zur/zum Vereinsmanager*in über einzelne Fachverbände zu absolvieren.
Wenn Sie eine Fortbildung zur Verlängerung der B-Lizenz (ÜL-B) besuchen, wird damit auch Ihre C-Lizenz (ÜL-C) automatisch mitverlängert.
Sofern Ihre Lizenz noch gültig ist, benötigen Sie 15 Lizenzpunkte (LE = Lerneinheiten), um sie zu verlängern.
Mit diesen 15 Punkten wird Ihre Lizenz um vier Jahre verlängert – ab dem letzten Tag der besuchten Fortbildung, abzüglich eines Tages (gemäß DOSB-Rahmenrichtlinien).
Grundsätzlich sind Fehlzeiten in Qualifizierungsmaßnahmen nicht zulässig.
In Ausnahmefällen gilt Folgendes:
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Bis zu 10 % Fehlzeit der Ausbildungsdauer können in begründeten Fällen von der Lehrgangsleitung akzeptiert werden.
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Verpasste Qualifizierungseinheiten müssen nachgeholt werden – in Absprache mit dem Veranstalter und innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
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Die Nachholung kann z. B. durch Selbstlernphasen, Online-Einheiten oder Blended-Learning-Formate erfolgen.
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Die Aufgabenstellungen und deren Überprüfung liegen im Ermessen der Lehrgangsleitung.
Bei größeren Fehlzeiten entscheidet der Veranstalter in Abstimmung mit dem Träger über eine mögliche Teilanerkennung in einer späteren Ausbildung.
Empfehlung:
Wenn Sie bereits wissen, dass Sie verbindliche Termine nicht wahrnehmen können, buchen Sie besser eine alternative Qualifizierung, bei der Sie lückenlos teilnehmen können.
Nein, eine allgemeine Erste-Hilfe-Ausbildung wird nicht für die Verlängerung einer DOSB-ÜL-C-Lizenz anerkannt.
Anerkannt wird ausschließlich die Fortbildung „Erste Hilfe bei Sportverletzungen“, wenn sie:
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über einen Stadt- oder Kreissportbund oder über einen unserer Kooperationspartner angeboten wird:
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DLRG Nordrhein / Westfalen
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Deutsches Rotes Kreuz Nordrhein / Westfalen-Lippe
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Arbeiter-Samariter-Bund NRW
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Johanniter-Unfall-Hilfe NRW
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Malteser Hilfsdienst NRW
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einen Umfang von mindestens 9 Lerneinheiten (LE) hat
Da zur Verlängerung 15 LE erforderlich sind, müssen Sie zusätzlich eine weitere Fortbildung (z. B. eine Tagesveranstaltung mit 6–8 LE) absolvieren.
Hinweis:
Die Fortbildung „Erste Hilfe bei Sportverletzungen“ ist auf den Sportkontext abgestimmt und daher lizenzrelevant – im Gegensatz zu allgemeinen Erste-Hilfe-Kursen.
Kurse finden Sie auf diesem Portal unter Erste Hilfe.
Ja, das ist möglich.
Solange Sie insgesamt mindestens 15 Lerneinheiten (LE) erreichen, können auch mehrere Fortbildungen kombiniert werden – zum Beispiel zwei Tagesveranstaltungen mit jeweils 8 LE.
Nein, das ist nicht notwendig.
Sie können Ihre Fortbildungen frei wählen und über jeden Stadt- oder Kreissportbund in Nordrhein-Westfalen buchen.
Eine Kombination von Veranstaltungen verschiedener Anbieter ist problemlos möglich – wichtig ist lediglich, dass sie lizenzrelevant sind und insgesamt mindestens 15 Lerneinheiten (LE) umfassen.
Nein, das ist nicht erforderlich.
Nach dem Besuch der ersten Tagesveranstaltung werden Ihnen die erworbenen Lerneinheiten (LE) für einen Zeitraum von 48 Monaten gutgeschrieben.
Innerhalb dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, die noch fehlenden LE zu absolvieren und damit die erforderlichen 15 LE zur Lizenzverlängerung zu erreichen.
Nein, das ist leider nicht möglich.
Für den erfolgreichen Erwerb der ÜL-C-Lizenz gilt folgende Reihenfolge:
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Zuerst: Teilnahme am Basismodul ÜL-C
-
Anschließend: Teilnahme an einem entsprechenden Aufbaumodul
Alternative Möglichkeit:
Anstelle des Aufbaumoduls können Sie auch folgende Kombination absolvieren:
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das Basismodul ÜL-C
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das Praxismodul A und B
-
30 Lerneinheiten (LE) aus der Themenwelt
Dabei gilt:
-
Die 30 LE aus der Themenwelt dürfen auch vor dem Basismodul absolviert werden.
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Die Praxismodule A und B müssen nach dem Basismodul besucht werden.
12. Ich bin 15 Jahre alt und möchte am ÜL-C Basismodul teilnehmen. Ich werde während der ÜL-C Ausbildung 16 Jahre alt. Kann ich dennoch am ÜL-C Basismodul teilnehmen?
Nein, eine Teilnahme am ÜL-C Basismodul ist erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.
Das bedeutet: Sie können sich erst nach Ihrem 16. Geburtstag verbindlich zur Teilnahme anmelden und starten.
Die Vereinsempfehlung ist ein Dokument, mit dem Ihr Sportverein Ihre Teilnahme an einer bestimmten Aus- oder Fortbildung offiziell befürwortet.
Wichtig:
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Der Sportverein muss beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen gemeldet sein.
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Er muss über eine gültige, 7-stellige Vereinskennziffer verfügen.
Sie finden die Vereinsempfehlung in der Einzelansicht des jeweiligen Bildungsangebots auf diesem Portal – meist als Download oder Link im Anmeldebereich.
Nein, das ist nicht möglich.
Zur Verlängerung einer ÜL-B Lizenz im Bereich Prävention müssen Sie eine ausgewiesene Präventionsfortbildung besuchen.
Wichtig zu wissen:
In den meisten Fällen wird zwischen Fortbildungen zur Verlängerung von Präventions- und Rehabilitationslizenzen unterschieden.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
Einige Fortbildungen sind kombiniert anerkannt und können beide Lizenzarten verlängern. Dazu gehören zum Beispiel:
-
(Nordic) Walking in Prävention und Rehabilitation
-
Gelenke beweglich erhalten in Prävention und Rehabilitation
-
Aquafitness und Wassergymnastik in Prävention und Rehabilitation
-
Wohlfühlübungen für den Rücken meets sanftes Faszientraining in Prävention und Rehabilitation
Diese Fortbildungen erkennen sowohl die Rehabilitationslizenz als auch die Präventionslizenz zur Verlängerung an.
Nein, das ist in der Regel nicht möglich.
Zur Verlängerung einer ÜL-B Lizenz im Bereich Prävention müssen Sie eine ausgewiesene Präventionsfortbildung besuchen.
Wichtig zu wissen:
In den meisten Fällen wird zwischen Fortbildungen zur Verlängerung von Präventions- und Rehabilitationslizenzen unterschieden.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
Einige Fortbildungen sind kombiniert anerkannt und können beide Lizenzarten verlängern. Dazu gehören zum Beispiel:
-
(Nordic) Walking in Prävention und Rehabilitation
-
Gelenke beweglich erhalten in Prävention und Rehabilitation
-
Aquafitness und Wassergymnastik in Prävention und Rehabilitation
-
Wohlfühlübungen für den Rücken meets sanftes Faszientraining in Prävention und Rehabilitation
Diese Fortbildungen erkennen sowohl die Rehabilitationslizenz als auch die Präventionslizenz zur Verlängerung an.
Nein, ein direkter Einstieg in die Ausbildung der zweiten Lizenzstufe (ÜL-B) ist nicht möglich, da bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Formale Voraussetzung:
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Eine gültige Übungsleiter*in-C-Lizenz oder Trainer*in-C-Lizenz Breitensport des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
Inhaltliche Voraussetzung:
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Die Ziele und Inhalte der ÜL-C-Ausbildung werden als bekannt vorausgesetzt und nicht erneut vermittelt
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Praktische Erfahrung als Übungsleiter*in mit der Zielgruppe Erwachsene
→ Empfehlung: mindestens ein Jahr praktische Tätigkeit
Dieses muss durch eine Tätigkeit in einem Sportverein oder einer vergleichbaren Organisation (z. B. Fitnessstudio) nachgewiesen werden.
Sonderregelung:
In begründeten Fällen können auch gleichwertige Ausbildungen anderer Träger anerkannt werden – vorausgesetzt, sie entsprechen inhaltlich und im Umfang der ÜL-C- oder Fachübungsleiter*innen-C-Ausbildung im Breitensport.
Ein entsprechender Antrag ist beim Landessportbund NRW zu stellen.
Ja, das ist möglich – sofern es sich um eine profilübergreifende Rehasport-Fortbildung handelt.
Seit 2019 bieten die Sportbünde profilübergreifende Fortbildungen im Rehabilitationssport an. Mit diesen können gleichzeitig mehrere der folgenden Reha-Profile verlängert werden:
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Orthopädie
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Sport in der Krebsnachsorge
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Innere Medizin
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Sport in Herzgruppen
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Sport bei Diabetes
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Neurologie
Wichtiger Hinweis:
In der Lizenzpunkt-Übersicht des jeweiligen Fortbildungsangebots ist genau beschrieben, welche Profile durch die Teilnahme verlängert werden.
Bitte prüfen Sie diese Angaben vor der Buchung, um sicherzustellen, dass alle Ihre Reha-Lizenzen abgedeckt sind.