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Sportversicherung und Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

G2025-222-45440

Versicherungsschutz im Sportverein

Welchen Versicherungsschutz beinhaltet der Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes NRW e. V. für die Sportvereine, deren Mitglieder und Mitarbeiter*innen? Sind über den bestehenden Versicherungsschutz hinaus noch Zusatzversicherungen zu empfehlen? Welche Bedeutung hat neben dem Sportversicherungsvertrag die gesetzliche Unfallversicherung über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)?

Erhalte auf diese und andere Fragen die Antworten in unserem Kompaktseminar „Sportversicherung und Verwaltungs-Berufsgenossenschaft“. Neben der Vermittlung wichtiger Grundlagen zu diesem Thema, ist für dich auch ausreichend Raum für Fragen aus deinem Vereinsalltag eingeplant.

  • Versicherungsträger im Sport: Landessportbund NRW e. V. und  Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
  • Die sechs Versicherungssparten des Sportversicherungsvertrages
  • Zusatzversicherungen für Nichtmitglieder, Kfz-Schäden u. a.
  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft: Wesen, Leistungen, Beiträge

 

 

 

Du kennst den Unterschied zwischen den beiden Versicherungsträgern im Sport sowie deren Versicherungsleistungen.

Einzeltermine / Orte / Uhrzeiten (1 Termine)

Segelclub Sailor´s Lounge

Raum: Segelclub Sailor´s Lounge

Marsstr. 11

DE 42699 Solingen

Beginn: 21.05.2025 19:00

Ende: 21.05.2025 22:00

4 Lerneinheiten


Veranstaltungszeitraum

21.05.2025

Lizenzinformationen

Lizenzerwerb

Für dieses Angebot sind keine Punkte zum Lizenzerwerb hinterlegt.

Lizenzverlängerung

Name: Vereinsmanager/-in C
Punkte: 4


Name: Übungsleiter/-in C Kinder und Jugendliche
Punkte: 4


Name: Übungsleiter/-in C sportartübergreifend
Punkte: 4


Name: Übungsleiter/-in C Ältere
Punkte: 4


Name: Übungsleiter/-in C Breitensport
Punkte: 4

Veranstalter

SportBildungswerk NRW e.V. QZ Bergisch Land
Bundesallee 247
DE42103 Wuppertal

+49 202 456056

Verfügbar Mindestteilnehmerzahl noch nicht erreicht

Gebühren / Preise

Kursgebühr

kostenfrei 0,00 €
Durch die Förderung des Weiterbildungsgesetz des Landes NRW kann die Maßnahme vergünstigt angeboten werden
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Zahlungsziele

14 Tage vor dem Kursbeginn